Was sind Rentenberater?
Unter einem Rentenberater versteht man eine Person, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.
Rentenberater sind unabhängige Organe der Rechtspflege und im Umfang ihrer Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz einem Rechtsanwalt gleichgestellt.
Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund
ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater
eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
Im Vergleich zu oder Steuerberatern stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine kleine Gruppe von Rechtsdienstleistern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den Bereichen
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Soziales Entschädigungsrecht
Schwerbehindertenrecht
Versorgungsausgleich sowie
betriebliche und berufsständische Versorgung
spezialisiert hat.
In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren
oder vor den deutschen Sozialgerichten prozessual vertreten.
Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Kosten können steuerlich geltendgemacht werden.
@ 2023 Rentenberater Michael Dötz